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Netzwerk aus erfolgreichen Vermietern

Unkener Geschichten

Ein herzliches Danke an die Autorin Christine Becker (†)

Der GTEV – Gebirgstracht-Erhaltungsverein

Der Gauverband I, 1890 gegründet, mit seinem Sitz in Traunstein, ist der Dachverband, zu dem der Trachtenverein Unken seit 1921 gehört. Er hat erstmals im Jahre 1925 Sinn, Zweck und Aufgaben des Vereins sowie Richtlinien für die Vereinsarbeit formuliert und 1973 endgültig niedergeschrieben.

Der folgende Auszug ist naturgemäß auf Bayern zugeschnitten, hat aber ganz uneingeschränkt auch für die beiden österreichischen Mitgliedsverbände (Unken und Alpinia Salzburg) volle Gültigkeit.

Auszug: In allen Gemeinden können Trachtenvereine gegründet werden. Der Name soll orts- und landschaftsbezogen sein. Unnütze, kitschige Beinamen, welche der Trachtenbewegung nur schaden, sind wegzulassen. Mit der Vollendung des 17. Lebensjahres kann jeder Staatsbürger einem Trachtenverein beitreten. Ein Trachtenverein darf nie Selbstzweck sein. Er ist Helfer gegenüber seinen Mitgliedern und Erfüller kultureller Heimataufgaben. Jeder Trachtenverein soll sich dem nächstgelegenen Gauverband anschließen und ohne Eigennutz zum Wohle der Heimat arbeiten. Das erstrebenswerte Ziel heißt: lebendige Tracht. Die Pflege der bodenständigen Tracht ist deshalb die erste Aufgabe des Vereins. Dazu gehören die Festtagstrachten in den historischen und erneuerten Formen und die Trachtenbekleidung im Alltag. Die Tracht soll in allen Bestandteilen ihre Echtheit und Sauberkeit aufweisen, in ihrer Gestaltung den guten Sitten der Heimat entsprechen, soweit möglich in Handarbeit hergestellt sein und mit einwandfreier, dazupassender Haartracht in Würde getragen werden. Zur Tätigkeit des Trachtenvereins gehören gleichwertig die Erhaltung und Pflege des bodenständigen Brauchtums und die Mitarbeit in der Heimatpflege. Je nach Landschaftszugehörigkeit sollen Schuh - plattler, historische Heimattänze und Volkstänze in ihrer Überlieferung als bodenständige Tanzformen erhalten bleiben. Abgelehnt werden solche Tänze (z. B. „Watschenplattler“), die in ihrer Art unnatürlich wirken, nur einer einfältigen Gaudi dienen und das Ansehen des Brauchtums beeinträchtigen.

Der Volkstanz soll der gesamten Bevölkerung angeboten und weitergegeben werden. Während der Advents- und Fastenzeit und an den hohen kirchlichen Feiertagen sollen Tanzveranstaltungen, Tanzwettbewerbe (Preisplatteln) und Tanzdarbietungen in öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen unterbleiben. Mit dem Singen und Musizieren im heimatlichen Hoagart, im Vereinsleben und in den häuslichen Stuben soll erreicht werden, dass in einer sehr breit gefächerten Weise das Volk sein angestammtes Lied- und Musikgut bewahrt. Dazu ist erforderlich, dass sich jeder Trachtenverein darum bemüht, echtes Volkslied und echte Volksmusik in seiner natürlichen Art mit den wirklichen Volksmusikinstrumenten zu pflegen und zu fördern. Zur Erhaltung des Brauchtums gehört die echte Gestaltung von Familienfesten, von Begräbnissen und allen kirchlichen Festzeiten im Jahresablauf. Überall dort, wo die Voraussetzungen gegeben sind, soll die heimatliche Mundart durch das Laienspiel besonders gepflegt werden. Bei der Auswahl der Stücke und in der Darstellung ist darauf zu achten, dass jede Verächtlichmachung des bayerischen Volkes vermieden wird. Zur Mundart gehört auch die Pflege und Erhaltung der heimatlichen Grußform. Die freiwillige Mithilfe im örtlichen Bereich der Heimatpflege bei der Errichtung und Erhaltung eines Heimatmuseums, des Denkmal- und Naturschutzes und der Landschaftsgestaltung sind weitere Tätigkeitsbereiche für jeden Trachtenverein.

Gegenseitige kameradschaftliche Unterstützung von Verein zu Verein, sowie ein gutes Einvernehmen mit den Heimatpflegern, den Behörden und Verbänden sollen die Arbeitsweise der Trachtenvereine kennzeichnen. Trachtenfeste sind so zu gestalten, dass damit ein echter Beitrag zur Trachtenpflege geleistet wird.

Besondere Sorgfalt ist bei der Programmauswahl von Heimatabenden anzuwenden. Bei öffentlichen Auftritten oder bei der Mitwirkung an Funk-, Fernseh- und Filmaufnahmen ist stets darauf zu achten, dass Sitt` und Tracht in ihrer Sauberkeit und Echtheit dargeboten und wiedergegeben werden. Nach der „Ordnung für die Jugend der Vereinigten Bayerischen Trachtenverbände e.V.“ sind zum Fortbestand der Ziele der Trachtenbewegungen überall Jugendgruppen zu bilden. Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen sind die Jugendschutzbestimmungen zu beachten.

Den Gauverbänden obliegt es, die Trachtenvereine und die Jugendgruppen in der Tätigkeit zu unterstützen, die bodenständigen Volkstrachten zu fördern, durch vorbildliche und geeignete Veranstaltungen die natürlichen und geschichtlichen Eigenarten des bayerischen Volkes in seinen guten Sitten, in seinem Brauchtum, in Mundart, Volkslied, Volksmusik und Volkstanz zu pflegen und zu erhalten. Allen Missbräuchen ist entgegenzuwirken. In der Treue zur Heimat und zum guten alten Brauch gilt als Geleit auch weiterhin: Sitt’ und Tracht der Alten wollen wir erhalten!

Sie merken, wie weit Trachtenlook und Landhausmode sowie manche beliebte Fernsehsendung von unserem echten Brauchtum entfernt sind!


Unterkünfte Heutal & Unken:
www.unken.co
www.heutal.com

Wir danken außerdem den Erben zur Freigabe des geschichtlichen Werkes der Unkener Spaziergänge!


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