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Unkener Geschichten

Ein herzliches Danke an die Autorin Christine Becker (†)

Recht und Ordnung im Pfleggericht Lofer (17. u. 18. Jahrhundert)

WIR GEHEN WEITER und folgen hinter der Kapelle dem Schild zum „Wildschütz“. Links eine Schlucht, bald wieder ein schöner Aussichtsplatz mit Bänken beim Schießhüttl. In dieser Holzhütte stand früher die Kanone. Keine Angst, die zum Böllerschiessen. Und das tun wir immer nur zu festlichen und freudigen Anlässen. Heutzutage meist hinter der Kirche und nicht mehr mit der alten Kanone.

AN EINEM SO SCHÖNEN ORT bleiben wir vielleicht wieder gern eine Weile sitzen. Zeit für eine ganz andere Geschichte..... So friedlich sieht das Dorf von hier oben aus und doch geschah hier so manche Missetat. In den Schriften von Josef Lahnsteiner und Oberlehrer Stefan Ecker aus Lofer finden wir eine Reihe von Straftaten aus dem 17. und 18. Jahrhundert, aufgezeichnet in den Akten des Pfleggerichtes Lofer, zu dem Unken früher gehörte, und erfahren von Schuld und Sühne.

Recht und Ordnung im Pleggericht Lofer

Eine häufige Straftat, wen wundert es, war die Wilderei. Die Hochwildjagd war ausschließlich des Erzbischofs Recht, Chefsache sozusagen, und wer sich dagegen verging, wurde streng bestraft. Wer Geld hatte, musste empfindliche Summen zahlen. Die Unkener hatten meist kein Geld und mussten ersatzweise in die Keuchen oder zur Schanzarbeit. Irgend eine Befestigungsanlage im Land war ja immer eine Baustelle. Handelte es sich um einen Wiederholungstäter, wurde er zum Militär eingezogen und in das Ausland geschickt, in ganz schlimmen Fällen konnte der Bauernbub auch auf einer venezianischen Galeere enden.

Weitere Vergehen waren unerlaubter Viehtrieb, nächtliches Fischen, Vieh stehlen auf Almen und Raufhändel aller Art, für die man meist zu Schanzarbeit verurteilt wurde. Zwei Monate Schanzarbeit gab es auch für Ehebruch, 14 Tage Keuche oder vier Monate Arbeitshaus alternativ, wenn jemand schwach war. Besonders streng wurde das „Gasslgehen“ bestraft. Als Hüter des Gesetzes war ein Gerichtsdiener, der lange Arm des Pflegers aus Lofer, unterwegs. Er hatte das Recht, die Schlaf - stuben in allen Gehöften zu durchsuchen. Sonst zahlte der Bauer Strafe. Wer jemand denunzierte, bekam die Hälfte der zu kassierenden Strafe als Belohnung. Schauen wir, was so los war...

1650 - Hans Dürnberger an der Kleber hat am St. Bartolomäustage Heu geheugt und (Heu) eingeführt. Er wird anderen zum Exempel abgestraft mit drei Tagen Keuche und einer Spende von zwei Pfund Wachs für die Pfarr - kirche.

1650 - Der Methsieder Leonhard Flachner zu Unken wird verurtheilt, weil er schon drei Jah - re hindurch unbefugterweise „siessen Meth“ gesotten und ausgeschenkt hat, nebst Bezah - lung des rückständigen Umgeldes ( entspricht etwa der späteren Getränkesteuer), zur Zahlung von zwei Reichsthalern = 3 Gulden.

1656 - Sebastian Illmauer, Messner zu Unken, wird wegen seines Sacramentierens und Scheltens am verwichenen Unkener Kirchtag vor dem Hause des Herrn Vicary neben einem starken Verweis auf drei Tage bei Wasser und Brot in die Keuchen gesteckt.

20. Juni 1676 - Mitternachts - Verordnung.Einführung der Polizeistunde. Der Spielmann Thomann Pfannhauser muss wegen Übertre - tens derselben für einige Tage in die Keuchen.

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1690 - In diesem Jahr werden wegen des „Verbrechens der Erzeugung ausserehelicher Kin - der“ sehr viele Personen beiderlei Geschlechts teils mit Geld, Keuchen, Landesverweisung, Zwangsarbeit und Einreihung zum Militär bestraft.

1701 - Es geht die Angst um im Land vor der lutherischen Lehre. „Zur Hintanhaltung der Einschmuggelung ketzerischer Bücher ward aus überängstlicher Besorgnis und daher überstreng verordnet: dass, wer solche ins Land bringen lasse, landesverwiesen und nach Gestalt der Sache selbst seines Vermögens verlustig erklärt werden solle; dass, wer ohne Licenz sich ins Ausland begebe, nicht mehr zurückkehren dürfe und nach etwaiger Zurückkunft im Lande nicht mehr zu dulden und am Vermögen zu strafen sei. Nebstbei wird anbefohlen, im Auslande in keinem nicht katholischen Orte zu verweilen. Damit man sich von letzterem überzeugen kann, hat der Reisende sich allerorts Zeugnisse über seinen Aufenthalt geben zu lassen“. Viele Abstrafungen wegen verbotenen Zechens während des Gottesdienstes.

1703 - Urban Wibmer am Brennerlehen hat zu jetziger Palisadenbesatzung am Kniepass nicht die anbefohlene Robot geschickt sondern sich stützig gezeigt und wird deshalb bestraft mit ein Gulden.

1709 - Georg Stahl am Geblgute, der sich weigert, bei der gnädigst angeordneten Pixen - (Gewehr) Visitation dem obrigkeitlich abgeordneten Schreiber und Jäger seine „Khuglpixen“ auszuhändigen, wird wegen Ungehorsam um 5 Gulden 15 Kreuzer bestraft.

1721 - Strenge Verordnung, dass ohne obrig - keitliche Bewilligung kein Vieh mehr ausgeführt werden darf, weil, da die fremden Käufer dasselbe überbezahlen, im Gerichtsbezirke Lofer die Preise sich derart steigern, dass die Fleischhacker und Wirte denen der Preis des Fleisches von den gerichtlich beeideten Schätz - leuten vorgeschrieben wird, einen empfindlichen Schaden erleiden. Den Aufsichtsorganen im Steinpass wird strenge Wachsamkeit eingeschärft. Georg Wibmer am Geissler- und Georg Herbst am Flätschergut, die ungeachtet des Verbotes an einen Reichenhaller Metzger ein Kalb verkauften, werden jeder mit einem Gerichtswandel, das sind für jeden fünf Gulden und zwei Kreuzer, bestraft. Der Verkauf von Schmalz aus dem Bezirke ist nur gegen obrigkeitliche Bescheinigung gestattet.

1728 - Hans Wibmer im Gföhl und Sebastian Leitinger ebendaselbst, haben nicht nur zwei herumvagierende Zigeunerweiber nicht angezeigt, sondern Leitinger hat sogar eine von den beiden „aufkhündtpöth“ (in seinem Hause entbinden lassen), wofür dieser um drei Gulden, ersterer um zwei Gulden bestraft wird. - Viele Personen, welche während der Holztrift Pfannhausscheiter auffangen, (heimlich Trift - holz aus dem Fluss fischen), werden mit Keuchenstrafen belegt.

1732 - Christine Mayrin, Dienstmagd beim Mayrwirt in Unken, ist vom Amtmanne am verflossenen Sonntag über öfters abgelesenen gnädigen Befehl und obrigkeitlicher Ermahnungen „mit ainem khurzen khüttl (Rock) und schmallen prustflöckh“ betreten (bestraft) worden. Strafe: vier Stunden Keuche!

November 1734 Nach der „ordinary Zeit“ (Sperrstunde) werden nachfolgende Unkener Burschen vom Amtmann beim Gasslgehen „erdappt“: Hans Schwaiger, Johann Ellmauer, Sebastian Hörbst, Johan Wibmer, Rupp Fux, Joseph Enßman, Hans Wurzer, Lorenz Taz, Martin Haidter und Philipp Ensman. Da sie alle kein Geld haben, werden sie zur Strafe zu Schanzarbeiten herangezogen.

28. Februar 1736 Phillip Fux, Knecht des Grabmerbauern, wird vom Amtmann bei der Luzdirn Barbara Geislerin in ihrer Kammer ertappt. Er zahlt sechs Gulden Strafe.


Wir danken außerdem den Erben zur Freigabe des geschichtlichen Werkes der Unkener Spaziergänge!


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5092 St. Martin bei Lofer

Tel.: +43 6588 20 404
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